0131/21 Gemeindeordnung NRW

Anfrage an den Rat
Antrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der vergangenen Wahlperiode war es üblich, dass Ratsmitglieder in allen Ausschüssen Rederecht besaßen, auch wenn sie dem Ausschuss nicht angehörten. Als Unterzeichner wurde mir das allerdings in der aktuellen Wahlperiode im Rechnungsprüfungsausschuss nicht zugestanden. In ihrer Anwesenheit begründete der Ausschussvorsitzende das mit der Gemeindeordnung.

Wie nun aber der Berichterstattung in der Lokalzeitung (29.07.21) zu entnehmen war, erhält eine Bezirksbürgermeisterin Rederecht in der kommenden Sitzung des Sozialausschusses. Wir begrüßen das ausdrücklich.

Wir bitten allerdings auch um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

Gilt die Gemeindeordnung NRW in diesem Fall nicht, da es sich um eine Bezirksbürgermeisterin handelt (die nicht dem Rat der Stadt Hamm angehört)?

Findet die Gemeindeordnung nur Anwendung, wenn es sich um Ratsmitglieder der Opposition handelt?

Handelt es sich bei dem Rederecht um Entscheidungen, die Ausschussvorsitzende spontan – oder nach Absprache mit dem Oberbürgermeister – treffen können?

Und grundsätzlich: Wie verbindlich ist die Gemeindeordnung in dieser Stadt?