0198/21 Auswirkungen KJSG

Anfrage
Antrage

Mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz haben sich einige weitreichende Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe ergeben. Das seit dem 09.06.2021 in Kraft getretene Gesetz hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der kommunalen Jugendämter. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.         Seit dem 09.06.2021 ist das neue KJSG in Kraft. Welche Veränderungen sind damit für das Jugendamt verbunden und wie werden sie umgesetzt?

 

2.         Ist der Verwaltung bekannt, wann es von der Landesseite ein Ausführungsgesetz NRW geben wird?

 

3.         Werden die Mitarbeiter:innen der Verwaltung zu den Auswirkungen des KJSG geschult?

 

4.         Wie gewährleistet die Verwaltung den im Gesetz verankerten Beratungsanspruch?

 

5.         Nach § 9a KJSG sollen erstmals unabhängige und nicht fachlich weisungsgebundene Ombudsstellen errichtet werden. Es ist wichtig, daß diese Ombudsstellen gut erreichbar und barrierefrei sind. Da das Nähere dazu das Landesrecht regelt, stellt sich die Frage, wie die Verwaltung in diesem Sinne Einfluß nimmt?

 

6.         Rechnet die Verwaltung mit höherem Verwaltungsaufwand durch das Gesetz? Wenn ja, werden diese Kosten als erhöhter Aufwand in den HH eingestellt?

 

7.         2022 endet das „Gute Kita Gesetz“ und damit die finanzielle Unterstützung. Wie gewährleistet die Verwaltung, dass die Bereitstellung der Kindertagesbetreuung, die den höchsten Kostenanteil hat, nicht zu Lasten der Jugendhilfe geht?

 

8.         Ergeben sich aus Sicht der Verwaltung nach der neuen Formulierung des §41 neue oder andere Interpretationsspielräume beim Leistungszugang für junge Volljährige, oder wird weiterhin diese Hilfe weiterhin äußerst sparsam gewährt?

 

Mit freundlichen Grüßen