0203/15 - Grundsteuer B

Alisan Sengül
Antrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

gegen die Stimmen unserer Fraktion wurde die Erhöhung der Grundsteuer B beschlossen. Die neu gegründete Stadtentwicklungsgesellschaft ist bisher ausschließlich als potentielle Ankäuferin von Schrottimmobilien in Erscheinung getreten – das allerdings hat mit Stadtentwicklung nichts zu tun. Die angekündigten Fördermittel in Höhe von zusätzlichen 25 Millionen Euro pro Jahr finden keine Erwähnung mehr. Auch deshalb möge der Rat der Stadt Hamm folgenden Beschluss fassen:

 

Die mit Ratsbeschluss erfolgte Erhöhung der Grundsteuer B wird umgehend zurückgenommen. Bereits vereinnahmte Gelder werden rückgezahlt.

 

Begründung:

 

Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt vorsätzlich auf Einnahmen verzichtet ( Gewerbesteuer, kommunale Niedriglohnabgabe, Fördergelder Tierpark) andererseits aber alle Bürger*innen massiv durch die Erhöhung der Grundsteuer B belastet. Die Missachtung der Steuergerechtigkeit, der vorsätzliche Verzicht auf Einnahmen kann nicht zu einer unangemessenen Belastung der Bürger*innen führen.  Zudem besteht keinerlei Rechtssicherheit hinsichtlich der Grundsteuer B Erhöhung, hunderte von Klagen sind anhängig, eine Entscheidung ist in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

                                                  FdR

 

Alisan Sengül                                 Dagmar Herbert

Fraktionsvorsitzender                      Fraktionsgeschäftsführerin<xml></xml>