0241/15 - Moratorium für Jobcenter-Sanktionen

Alisan Sengül
Antrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

der Rat der Stadt Hamm möge nachstehend aufgeführte Beschlüsse fassen:

  1. Das Jobcenter der Stadt Hamm wird aufgefordert, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und in Anbetracht der derzeitigen, nicht gegebenen Verfassungsmäßigkeit alle aktuellen Sanktionen auszusetzen.
  2. Das Jobcenter wird aufgefordert, bis zur Entscheidung
    des Bundesverfassungsgerichtes keine neuen Sanktionen zu verhängen.
  3. Alle vorhandenen Ermessensspielräume sollen zur Umsetzung der Punkte 1. und 2. genutzt und gleichzeitig die dadurch frei werdenden personellen Kapazitäten zur Verstärkung von Vermittlungsbemühungen benutzt werden.

Begründung:

Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem Urteil (Az: S 15 AS 5157/14) der Klage eines Hartz IV-Betroffenen stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig erklärt. Die Klage ist nunmehr an das Bundesverfassungsgericht geleitet worden.


Die Richter bezweifeln, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes.


Mit diesem Urteil wird somit die berechtigte Frage aufgeworfen, ob die
Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

                                    FdR
Alisan Sengül                   Dagmar Herbert
Fraktionsvorsitzender        Fraktionsgeschäftsführerin