0276/21 Richtlinie zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) schnellstmöglich überarbeiten

Antrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die letzte Überarbeitung der Richtlinien zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) in Hamm hat nicht den versprochenen Erfolg erbracht (1804/19).

2017 wiesen 13,5 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften eine durchschnittliche Differenz in Höhe von 85 Euro zwischen den lfd. tatsächlichen und den lfd. anerkannten KdU auf.

2020 waren es 13,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften, die im Schnitt 97,24 Euro ihres künstlich kleingerechneten Existenzminimums für Wohnkosten aufbringen müssen.

Besonders betroffen sind Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, bei denen 15,5 Prozent mit nicht übernommenen Kosten der Unterkunft in Höhe von monatlich durchschnittlich 103,28 Euro belastet sind.

 

Auf dem Weg zur von Ihnen versprochenen familienfreundlichsten Stadt Deutschlands und gemäß der Worte unseres Bürgermeisters Weymann, dass man Politik nicht nur “für die Reichen und Schönen” betreiben dürfe, ist eine Überarbeitung der KdU-Richtlinie an den real existierenden Bedingungen des Wohnungsmarktes überfällig.

 

Der Rat der Stadt Hamm möge beschließen:

Es wird schnellstmöglich ein Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit des Bedarfes für Unterkunft erarbeitet, dass zu einer spürbaren Entlastung der betroffenen Menschen führt.

 

Mit freundlichen Grüßen