0891/18 Resolution gegen Hartz IV

Antrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie den Medien zu entnehmen war, haben sich die Bundesvorsitzenden der Partei Bündnis 90 / Die Grünen (Robert Habeck und Annalena Baerbock), sowie die Parteivorsitzende der SPD (Andrea Nahles), für die Abschaffung der Hartz IV Gesetze ausgesprochen. Insbesondere Herr Habeck hat gefordert, ein grundsätzlich sanktionsfreies Modell der Grundsicherung einzuführen.

Der Rat der Stadt Hamm möge daher folgenden Beschluss fassen:
Der Rat der Stadt Hamm begrüßt ausdrücklich die Äußerungen der Spitzen von Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD, die sich der Forderung der Partei DIE LINKE zur Abschaffung von Hartz IV zu Eigen machen. Zustimmung findet dabei insbesondere die Aussage von Herrn Habeck. Der Rat ist überzeugt davon, dass Hartz IV staatlich verordnete Armut per Gesetz ist und dringend abgeschafft werden muss.

Begründung:
Hartz IV ist Armut und Ausgrenzung per Gesetz. Der Regelsatz ist zu niedrig, um Armut zu verhindern und soziale Teilhabe zu gewährleisten. Von der millionenfachen Ausgrenzung vom gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben sind besonders Menschen ohne Ausbildung oder mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende und ältere Arbeitssuchende betroffen. Ältere Beschäftigte, die ihre Arbeit verlieren, haben vielfach keine realistische Aussicht auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und erfahren einen schnellen und massiven sozialen Absturz.
Hartz IV ist auch arbeitsmarktpolitisch ein Holzweg. (Fast) jede Arbeit ist zumutbar – so steht es im Hartz-IV-Gesetz geschrieben. Damit zwingt Hartz-IV Erwerbslose in den Niedriglohnsektor. Hartz IV wirkt dabei wie ein Kombilohn. Der Staat subventioniert mit Steuergeldern ausbeuterische Arbeitgeber, weil die unzureichenden Löhne über Hartz IV aufgestockt werden. Das betrifft mittlerweile viele Menschen in Hamm, weil ihr Lohn nicht zum Leben reicht.
Auch in Hamm werden Hartz-IV-Leistungsberechtigte mit einer Sanktion konfrontiert. Dies bedeutet eine Kürzung ihrer anerkannten Leistungsansprüche. Das Gesetz sieht besonders drastische Sanktionierungen für junge Menschen unter 25 Jahre vor: Ein Verstoß gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung reicht aus, um die Regelleistung auf null Euro zu kürzen. Selbst Schwangere sind vor Sanktionen nicht geschützt.
Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung hat sich nicht bewährt. Die Stadt Hamm musste mit großem Aufwand nachbessern, um ein Mindestmaß an Teilhabe für Kinder und Jugendliche umzusetzen.
Nach der LINKEN wird nun sowohl in der SPD als auch bei den Grünen über Alternativen zu Hartz IV nachgedacht. Vor allem soll die Gängelung von Arbeitslosen gemindert oder gestoppt werden. Der Rat der Stadt Hamm sollte sich in dieser Diskussion positionieren und aus den
langjährigen Erfahrungen aus der Umsetzung dieses Gesetzes deutlich machen, dass Erwerbslosigkeit vor allem auf fehlende Arbeitsplätze zurückzuführen ist. Hartz IV stellt jedoch Erwerbslose unter den Generalverdacht, nicht arbeiten zu wollen. Diese Sichtweise gilt es abzulehnen. Vielmehr braucht es wieder eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik und einen verlässlichen Sozialstaat.