0901/18 Kostenloses Schulessen und finanzielle Hilfe für Schulbücher

Antrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Rat der Stadt Hamm möge kostenloses Schulessen für alle Schulkinder und eine finanzielle Hilfe für die Beschaffung von Schulbüchern für ALG II Bezieher beschließen. Zur Refinanzierung soll eine kommunale Niedriglohnabgabe eingeführt werden.
Begründung:
Schule ist in unserer heutigen Zeit viel mehr als nur eine reine Lehranstalt. Bedingt durch eine geänderte Arbeitswelt, in der oft beide Eltern berufstätig sind hat sich auch die Schullandschaft erheblich verändert. Immer mehr Schulen sind Ganztagschulen und werden somit immer mehr zum zentralen Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder und Jugendliche. Die Verpflegung der Schüler*innen hat dabei eine zentrale Bedeutung. Aber nicht jede Familie kann sich die enormen Kosten für das Schulessen leisten. Wir fordern daher, dass die Stadt sämtliche Kosten für Mittagessen für Schüler*innen an Hammer Schulen übernimmt.
Die für die Beschaffung von Schulbüchern vorgesehenen Mittel für Menschen im ALG II Bezug sind nicht auskömmlich. Im Regelsatz sind dafür 3 Euro pro Monat vorgesehen. Die jährlichen Anschaffungskosten übersteigen dieses enge Budget. Die Pauschale des Schulbedarfspaket ist für Verbrauchsmaterial vorgesehen. Der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen in Hamm darf allerdings nicht bereits an der Beschaffung von Schulbüchern scheitern. Daher fordern wir eine finanzielle Hilfe für die Beschaffung von Schulbücher für ALG II Bezieher.
Eine der Ursachen für steigende Sozialausgaben trotz zunehmender Beschäftigung ist, dass jeder dritte Vollbeschäftigte in Hamm auf ergänzende Transferleistungen durch das KJC angewiesen ist. Vor allem die großen Logistikunternehmen haben die Kostenverlagerung zu ihrem Geschäftsmodell erhoben. Dadurch findet ebenfalls eine nicht zu vernachlässigende Wettbewerbsverzerrung statt, da Unternehmen, die ihre Beschäftigten auskömmlich und nach Tarif bezahlen, benachteiligt werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, Unternehmen, die so niedrige Löhne zahlen, dass die dort Beschäftigten trotz einer Vollzeitstelle weiterhin auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind, mit einer kommunalen Niedriglohnabgabe zu belegen.
Durch die Mehreinnahmen durch die kommunale Niedriglohnabgabe können die beiden oben genannten Punkte finanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen