1098/19 Anfrage: Erstattung von Kosten für Schulbücher

Anfrage an den Sozialausschuss
Antrag aus dem Ausschuss

Sehr geehrter Herr Burkert,

In Stellungnahme 1759/19 heißt es: “Für die Kundinnen und Kunden der Kommunales Jobcenter Hamm AöR bedeutet dies, dass ein formloser Antrag mit dem Nachweis der entstanden Kosten ausreicht, um die Kosten nach Einzelfallprüfung problemlos erstattet zu bekommen. Auch bereits verausgabte Mittel können rückwirkend bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 (01.08.2018) auf Antrag erstattet werden. [...] Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, die Leistungen nach dem SGB II in Hamm beziehen, werden durch die KJC Hamm AöR angeschrieben und auf die Möglichkeit der Antragsstellung aufmerksam gemacht.”

Demgegenüber vertritt der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. die Auffassung, dass der Eigenanteil an Schulbuchkosten ohne weitere Prüfung und Bedarfsermittlung von Amts wegen an alle betreffenden Schülerinnen und Schüler zur Auszahlung gebracht werden kann. Schließlich seien die Eigenanteile klar geregelt und die Anspruchshöhe somit ohne weitere behördliche Sachverhaltsermittlung bekannt (vgl. https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2566/).

Ich bitte daher um die Beantwortung folgender Fragen zur nächsten Sitzung des Ausschusses:

  1. Wie viele Leistungsberechtigte wurden durch das KJC angeschrieben und auf die Möglichkeit der Antragsstellung aufmerksam gemacht?
  2. In welcher Form kann der Nachweis durch Leistungsberechtigte erbracht werden?
  3. Wie viele Anträge auf Kostenübernahme sind für das Schuljahr 2019/2020 beim kommunalen Jobcenter bislang eingegangen? 
  4. Wie viele Anträge auf Kostenübernahme sind für das Schuljahr 2018/2019 beim kommunalen Jobcenter bislang eingegangen? 
  5. Welche Fristen sind von Leistungsberechtigten zu beachten? 
  6. Wie bewertet das kommunale Jobcenter die Rechtsauffassung des Vereins Tacheles e.V.? 
  7. Wird das kommunale Jobcenter die dort angeregte Praxis zur Anwendung bringen oder wird eine vergleichbare Praxis zur Vereinfachung des Verfahrens für die Betroffenen und zur Senkung des bürokratischen Aufwands in Betracht gezogen?

Mit freundlichen Grüßen