Für wen gilt die Gemeindeordnung?

Presse

Mit einer Anfrage an den Rat der Stadt Hamm will Roland Koslowski, DIE LINKE, die Gewährung von Rederecht in den Ausschüssen und Bezirksvertretungen geklärt wissen. Ihm wurde das in der aktuellen Wahlperiode im Rechnungsprüfungsausschuss nicht zugestanden. In Anwesenheit des Oberbürgermeisters begründete der Ausschussvorsitzende das mit der Gemeindeordnung.

“Wie nun aber der Berichterstattung in der Lokalzeitung (29.07.21) zu entnehmen war, erhält eine Bezirksbürgermeisterin Rederecht in der kommenden Sitzung des Sozialausschusses. Wir begrüßen das ausdrücklich”, formuliert Koslowski in seiner Anfrage. Ihm stelle sich allerdings die Frage, ob die Gemeindeordnung nur Anwendung finde, wenn es sich um Ratsmitglieder der Opposition handele? Oder handele es sich bei dem Rederecht um Entscheidungen, die Ausschussvorsitzende spontan – oder nach Absprache mit dem Oberbürgermeister – treffen können? Damit will der DIE LINKE Ratsherr grundsätzlich geklärt wissen: “Wie verbindlich ist die Gemeindeordnung in dieser Stadt?”

DIE LINKE hatte bereits öfter das Gebaren der Ampelkoalition im Umgang mit der Opposition kritisiert: “Schon mit Beginn der Wahlperiode hat OB Herters Koalition  entgegen ihrer eigenen Ankündigungen gehandelt. So wurde zwar die Anzahl der Ausschüsse gesteigert, die Zahl der Mitglieder pro Ausschuss ist aber reduziert worden. Dadurch sind die kleinen Oppositionsparteien weitgehend nicht mehr vertreten und eine konstruktive und inhaltskritische Arbeit für uns sehr erschwert worden.“