0085/21 Überprüfung von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Pandemie

Anfrage Rat
Antrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
  Wie der WA, am 7.5. berichtete, ruft die Pandemie laut Auskunft der Verwaltung zur Materialbeschaffung auch „findige Geschäftsleute und Glücksritter auf den Plan [...]. Je nach Dringlichkeit würden die Aufträge freihändig oder per Ausschreibung vergeben.“
Am 21. April 2020 warnte die Staatengruppe gegen Korruption (Greco), ein Gremi¬um des Europarats, vor der Gefahr einer deutlichen Zunahme von Korruption angesichts der Coronakrise, so ein Bericht des Ärzteblatts vom 22. April 2020. „Die Experten verwiesen darauf, dass der Gesundheitssektor aufgrund des „dringlichen Be¬darfs an medizinischer Versorgung und der Vereinfachung der Beschaffungsregeln, der Überlastung der Gesundheitssysteme und der Überfor¬derung des medizinischen Perso¬nals“ für Korruption anfällig sei“, heißt es im Ärzteblatt.
Im Juni 2020 warnte Transparency Deutschland in dem Positionspapier „Die Corona-Krise – ein Katalysator für Korruption?“ insbesondere eine transparente Vergabe in Kommunen an.
In dem Papier heißt es:
„Insbesondere auf kommunaler Ebene ist der Vergabebereich korruptionsanfällig, wie die Kriminalstatistiken immer wieder belegen. Regelungen zur Beschaffung von Schutzausrüstung wurden erheblich gelockert, Schwellenwerte bei der freihändigen Vergabe nach oben verschoben oder ganz aufgehoben. Die „Corona-Vergaben" funktionieren insgesamt schneller und ohne umfangreiche Prüfung, was Betrug erleichtert. Vor diesem Hintergrund befürchten kommunale Antikorruptionsbeauftragte auch, dass Abhängigkeiten zu einzelnen Unternehmen entstehen könnten, die in der Notsituation eine erhöhte Spendenbereitschaft zeigen.
Transparency Deutschland fordert transparente Verfahren, klare Regelungen und eine umfassende Dokumentation bei der Annahme von Spenden und Sponsoring. In der kommunalen Entscheidungsfindung finden aufgrund der aktuellen Situation vermehrt „Dringlichkeitsentscheide“ statt ordentlicher Gremiensitzungen statt. Auch ist die Arbeit der Antikorruptionsbeauftragen durch mangelnde technische Ausrüstung im Homeoffice stark eingeschränkt. Die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen mit diesen Herausforderungen – insbesondere im Homeoffice – nicht alleine gelassen werden. Antikorruption ist eine Führungsaufgabe und muss von oben priorisiert werden. Gerade in Krisensituation müssen Gelder dort ankommen, wo sie wirklich benötigt werden.“
Neben den bundesweit für Aufsehen gesorgten Korruptionsskandalen der CDU gibt es auch aktuelle Fälle in NRW. So wurde in Düsseldorf bspw. der stellvertretende Amtsleiter des Schulverwaltungsamtes, Florian Dirszus (CDU), freigestellt, nachdem bekannt wurde, dass er Aufträge in Millionenhöhe für Luftfilter in Klassenräumen an ein Unternehmen vergeben hatte, dessen Geräte von der Firma seiner Ehefrau vertrieben werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die
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Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Sonderregelungen wurden in Hamm für Ausschreibungen und Vergaben im Zusammenhang mit Corona-Krise insgesamt beschlossen?
2. Werden im Zusammenhang mit der Corona-Krise vorgenommene Vergaben noch einmal nachträglich überprüft, unter anderem in Hinblick auf Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, auf Wucher (§138 Abs.2 BGB, §291 StGB) und auf Korruptionsanfälligkeit und auf Übereinstimmung vorgenommener Vergaben mit dem Compliance Management System der Verwaltung?
3. Wurden der Verwaltung durch Ratsmitglieder bzw. Abgeordnete des Landtags NRW oder des Bundestages Hinweise auf Unternehmen gegeben, die Produkte wie Masken, Schutzausrüstung usw., die die Stadt coronabedingt benötigte, anbieten?
4. Wenn ja, erfolgten Verträge mit Unternehmen, auf die entsprechende Hinweise gegeben wurden?
5. Wenn ja, wurden Provisionszahlungen auf Hinweisgeber in diesen Verträgen ausdrücklich untersagt? Wenn nein, sind entsprechende Regelungen zukünftig vorgesehen?
6. Sind beauftragte Unternehmen mittlerweile daraufhin angeschrieben worden, ob sie im Zusammenhang von mit der Stadt Hamm geschlossenen Verträgen Provisionszahlungen, Spenden oder Sponsoring geleistet haben?
Derzeit sind Spenden an Parteien erst ab einer Höhe von 10.000 Euro mit Namensangabe veröffentlichungspflichtig. Dadurch ist wenig transparent, welche Unternehmen Gelder an Parteien spenden und ob Unternehmensspenden in einem Zusammenhang mit erhaltenen öffentlichen Aufträgen stehen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn hat beispielsweise bei einem geselligen Treffen mit Unternehmern in Leipzig explizit dafür werben lassen, dem CDU-Kreisverband Borken jeweils „nur“ 9.999 Euro zu spenden, um die Veröffentlichungspflicht zu umgehen.
Auch die im Zusammenhang mit Masken-Ankäufen zweier Landkreise stehende Spende von 7.000 Euro an den CDU-Kreisverband Suhl unterlag nicht der Veröffentlichungspflicht.
7. Hält die Verwaltung es in Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung für sinnvoll, dass Parteispenden von Unternehmen und Einzelpersonen unabhängig von ihrer Höhe unter Namensangaben veröffentlichungspflichtig werden?
8. Sieht die Verwaltung angesichts der Korruptionsfälle Handlungsbedarf auf Stadtebene und wenn ja, welchen?
Mit freundlichen Grüßen