0314/21 Freiwillige Weinachtsbeihilfe für Bezieher von ALG II
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Rat möge den Beschluss fassen, den Beziehern von Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Empfängern von Sozialgeld nach dem SGB II und den Heimbewohner*innen, die Taschengeld nach dem SGB erhalten, eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 100 Euro für Alleinstehende und 50 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft auszuzahlen.
Begründung:
Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Sozialgeld nach SGB II und Taschengeld für Heimbewohner*innen nach dem SGB sind knapp bemessen. Mittel für ein besonderes Weinachtsessen, ein schönes Geschenk für die Kinder oder einen Weihnachtsbaum sind nicht vorgesehen und können aus der gezahlten Leistung auch nicht „erspart“ werden. Selbstverständlich kann die kaltherzige Bundesgesetzgebung, die umgangssprachlich als “Hartz IV” bekannt ist, lokal nicht vollkommen abgefedert werden. Doch wäre es zumindest zu Weihnachten ein wichtiges Signal, dass wir als Rat der Stadt Hamm darüber nicht hinwegsehen.
Mit freundlichen Grüßen