0340/21 Arbeitsentgelte der Stadt Hamm und Tochtergesellschaften

Antrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Rat möge den Beschluss fassen, die Stadt Hamm und ihre Tochtergesellschaften möge ab sofort keine Arbeitsentgelte /-vergütung zahlen, die eine untere Grenze von 12 Euro pro Stunde unterschreitet. Begründung: Zwei von drei Parteien, die nun im Begriff sind, eine neue Bundesregierung zu bilden, haben im Wahlkampf auf die Auswirkungen von zu niedrigen Entlohnungen aufmerksam gemacht und eine sofortige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro in Aussicht gestellt. Da sich in Hamm eine Ratsmehrheit aus eben jenen Parteien zusammengefunden hat, gibt es keinen Grund, auf die Umsetzung in Berlin zu warten. Das, was im Bundestagswahlkampf galt, sollte hier vor Ort sofort umgesetzt und damit ein Missstand im Handlungsbereich der Stadt Hamm abgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen