0380/23 Leih-Roller/E-Scooter: Klimarelevanz, Verstöße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der WA berichtete am 11. Januar 2023 über die Ausweitung des Angebots an E-Scootern in Hamm. Stadtsprecher Herberg hebt im Artikel auf den Beitrag zur Vermeidung von Autofahrten und zur Verbesserung von Wegeketten mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ab und betont die geringe Zahl an Beeinträchtigungen für Bürgerinnen und Bürger, die der Stadt bekannt sind.
Die Betreiber berichten von einer durchschnittlichen Wegelänge von 1,7 Kilometer pro Fahrt in Hamm. Das Umweltbundesamt hielt dazu bereits im Oktober 2021 fest: “Die durchschnittliche Wegelänge der mit Leih-E-Scootern zurückgelegten Wege liegen verschiedenen Erhebungen zufolge mit 2 km im Bereich von Strecken, die üblicherweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.” Insgesamt zeigt eine dort zitierte
Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (UDV: 7/2021), dass nur 5,5 % der E-Scooter-Fahrten eine Fahrt mit dem eigenen Auto oder mit privaten Fahrdienstanbietern ersetzen. Knapp 30 % der Befragten gaben an, sie hätten die Fahrt ohne einen E-Scooter nicht unternommen. Fahrten, die auch ohne E-Scooter zurückgelegt worden wären, wären sonst zu Fuß (53 %), mit dem ÖPNV (27 %) oder dem (Leih-)Fahrrad (3%) erfolgt. Das Umweltbundesamt hält außerdem fest, dass nur ein geringer Anteil der Nutzenden mithilfe von E-Scootern stärker den Umweltverbund aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Fuß- und Radverkehr nutzen und ein eigenes Auto damit überflüssig wird.
Während im Artikel eine zu vernachlässigende Zahl von Beschwerden, die der Stadt bekannt werden, berichtet wird, spricht die Polizei Hamm von “tagtäglichen Verstößen” nicht nur bei Verkehrsunfällen (vgl. Facebookbeitrag der Polizei Hamm, 19. Januar 2023).
Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Teilt die Stadt die Einschätzung des Umweltbundesamtes: “Wird der E-Scooter anstatt der eigenen Füße oder des Fahrrades benutzt, ist das schlecht für Umwelt, Klima und Gesundheit”?
- Hat die Stadt Hamm Hinweise, dass in Hamm anders als in den vom Umweltbundesamt zitierten Studien der Anteil von Fahrten überwiegt, die sonst mit dem Auto zurückgelegt worden wären oder es zu einer stärkeren Nutzung des Umweltverbundes kommt?
- Welche Maßnahmen will die Stadt umsetzen, um die Erkenntnisse des Umweltbundesamtes zur Stärkung der klimapolitischen Wirksamkeit von E-Scootern in Hamm zu erhöhen bzw. einer Verringerung des Anteils von Fuß- und Radverkehren entgegenzuwirken?
- Hat die Stadt Hamm Kenntnis von den Zahlen, auf denen die Äußerungen der Hammer Polizei beruhen?
- Bislang werden nach Auskunft der Stadt (0439/22) ausschließlich Daten der Betreiberfirmen herangezogen, um die Beeinträchtigung für Bürgerinnen und Bürger durch Leihroller abzuschätzen. Nimmt die Stadt Hamm die o.g. Diskrepanz zum Anlass, ihre Datengrundlage zu ändern?
Mit freundlichen Grüßen