0450/13 - Spielgerätesteuersatz

Ratsfraktion DIE LINKE. Hamm
Antrage

Sehr geehrter Herr Hunsteger - Petermann,

die Ansiedlung von Spielhallen ist städtebaulich nur bedingt zu steuern, daran ändert auch die geplante Gesetzesänderung nichts Grundlegendes. Ein weiters Steuerungsinstrument stellt die Gebührensatzung der Stadt Hamm dar.

Wie der Berichterstattung in der Lokalpresse zu entnehmen war, liegen die Steuersätze der Stadt Hamm im NRW Mittelfeld. Wie wir bereits in unserem Antrag im Mai 2010 ausgeführt haben, beschränken oder begrenzen Spielhallen sich selbst, wenn entsprechende überdimensionierte Gewinne ausbleiben bzw. angemessen besteuert werden

Der Rat möge daher den folgenden Beschluss fassen:

Die aktuell gültige Gebührensatzung wird hinsichtlich der dort aufgeführten Steuersätze neu gefasst.

Alle Steuersätze (§ 5, Spielgerätesteuersatzung) werden drastisch angehoben – bis zur rechtlich zulässigen Höchstmarke.

Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung dieses Beschlusses zu deutlich weniger Neuansiedlungen von Spielhallen führen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

                                                                                              FdR

 

Alisan Sengül                                                                        Dagmar Herbert

-Fraktionsvorsitzender-                                                         -Fraktionsgeschäftsführerin-