0456/22 Heizkosten: Information für erweiterte Gruppe der Leistungsberechtigten
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
seit Jahresmitte 2021 sind bei Heizkosten extreme Preissteigerungen zu verzeichnen. Auf die Verbraucher kommen deftige Nachzahlungen und höhere Abschläge für das Heizen zu. Insbesondere Menschen mit geringen Einkommen muss die Angst genommen werden, dass die Wohnung kalt bleibt und der Strom abgedreht wird. Vor diesem Hintergrund begrüßen ausdrücklich die Ankündigung eines Stadtsprechers im WA, vom 7. Juli 2022: „Die Leistungsbezieher bekommen die Heizkosten grundsätzlich erstattet“, [...]. „Sie sind Bestandteil der Kosten der Unterkunft, die von uns als Kommune zu tragen sind.“
Dies spiegelt die aktuelle Rechtslage, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (geregelt im SGB II) als auch für die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (geregelt im SGB XII) vorsieht, dass die Angemessenheit von Heizkosten nicht nur allgemein festgelegt, sondern auch im Einzelfall geprüft wird (§ 22 Abs. 1 S. 3 SGB II, §§ 35 Abs. 2 S. 1, 42 Abs. 1 SGB XII). In diese Einzelfallprüfung müssen auch die aktuellen Preissteigerungen bei Heizenergie einbezogen werden.
Damit erhalten die Leistungsempfänger nicht nur mehr Geld, gleichzeitig vergrößert sich damit auch die Gruppe der Leistungsberechtigten. Um zu gewährleisten, dass möglichst alle Haushalte mit Leistungsanspruch diesen geltend machen, möge der Ausschuss beschließen: Die Verwaltung möge ein Konzept erstellen, um Haushalte, die derzeit knapp über der Grenze des Leistungsanspruchs liegen, auf die verminderten Einkommensgrenzen für ergänzende Leistungen hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen