0551/23 Verbot frauenfeindlicher Werbung
Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,
der Rat der Stadt Hamm beschloss, am 9.7.2019, einstimmig ein Verbot diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung auf städtischen Werbeflächen und die Verträge zur Vergabe an private Anbieter um einen entsprechenden Zusatz zu ergänzen. Dieser Beschluss scheint noch nicht überall angekommen zu sein.
So fallen gerade ausgerechnet die Stadtwerke mit einer Werbekampagne in der Stadt auf: Unter dem Slogan „unschlagbar günstig“ wird eine stark sexualisierte Sicht auf Frauen verbreitet, ein Zusammenhang zum Produkt (90 Minuten Ticket) ist nicht gegeben, die dargestellte Frau wird als reiner Blickfang genutzt, das doppeldeutige Wortspiel ist offen für eine misogyne Deutung.
Nach unserem Kenntnisstand wurde diese Werbekampagne, die sowohl als Flyer verteilt als auch großformatig in Bussen präsentiert wird, bereits von der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Hamm moniert. Eine Änderung des Motives wurde seitens der Stadtwerke zugesagt. Zu sehen ist es allerdings noch immer.
Der Ausschuss möge daher beschließen:
Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, das städtische Verbot diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Werbung nochmal in allen Ämtern bekannt zu machen und gegenüber den Stadttöchtern auf die Umsetzung des Beschlusses zu drängen. Die angesprochene Werbekampagne möge sofort gestoppt und eine Stellungnahme der Stadtwerke zum Vorgang dem Ausschuss zur nächsten Sitzung vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen