0581/23 Verwendung der Mittel aus dem “Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut”
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern, hat die Landesregierung ein Unterstützungsprogramm “Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut” in Höhe von 150 Millionen Euro aufgelegt. Die Stadt Hamm erhält aus diesem Programm eine Einmalzahlung in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Die Mittel sind zweckgebunden und können zur Unterstützung von Sozial- und Schuldnerberatungen, für soziale Infrastruktur (Tafeln, Sozialkaufhäuser, Wohnungslosen- und Suchtberatungen, etc.) aber auch für Einzelfallhilfen, die zur Vermeidung von Energiesperren und Wohnungsverluste dienen, eingesetzt werden. Die Landesregierung schreibt vor, dass diese Mittel bis zum 30.09.2023 verplant und bis spätestens 31.03.2024 ausgegeben werden müssen. Erfolgt dies nicht im vorgegebenen Zeitraum, müssen die nicht verausgabten Gelder zurückgezahlt werden und stehen nicht mehr zur Milderung der Armut der Hammer Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Damit es nicht zu einer Verfristung kommt, wie in anderen Bereichen bereits in der Stadt Hamm geschehen, fordern wir den Rat auf folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung legt zeitnah ein Konzept für die Verteilung der Mittel aus dem “Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut” vor.
Mit freundlichen Grüßen