0790/18 Gewährung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe

Antrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Rat möge den Beschluss fassen, den Beziehern von Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Empfängern von Sozialgeld nach dem SGB II und den Heimbewohner*innen, die Taschengeld nach dem SGB erhalten, eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 100 Euro für Alleinstehende und 50 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft auszuzahlen.

Begründung:
Mündlich

Mit freundlichen Grüßen
Alisan Sengül
Fraktionsvorsitzender

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