0800/22 Aufnahme verkehrsbezogener Sharing-Angebote in die Sondernutzungssatzung der Stadt Hamm

Selda Izci
Reden

Herr Oberbürgermeister, 

meine Damen, meine Herren, 

natürlich ist es gut, dass nun eine Sondernutzungsgebühr für Leih-Roller eingeführt wird. 

Allerdings sollten wir an dieser Stelle einmal den gesamten Prozess der Einführung dieses Mobilitätsangebotes in Hamm betrachten. 

Dabei bleibt leider der Eindruck einer völlig überstürzten und undurchdachten Aktion. 

Dazu gehört natürlich, dass die Sondernutzungsgebühr spät kommt. Angekündigt wurde sie im Februar 2021. Ein Jahr später fragten wir nach… diese Frage wurde erst garnicht und auf erneute Nachfrage letztendlich gestern beantwortet. 

Das ist zwar weit entfernt von der Transparenz, die sie als Oberbürgermeister gerne für sich in Anspruch nehmen, aber immerhin wurden diese vier Monate ja genutzt, um die Ankündigung aus 2021 endlich umzusetzen. 

Doch es hakt noch weiter: 

Ebenfalls mit dem Startschuss der Eroller in Hamm wurde eine Begrenzung der Gesamtzahl von nicht-stationsgebundenen Rollern angekündigt. 

Jetzt, in dieser Sitzungsrunde, mussten wir erfahren, dass die Verwaltung eine solche Obergrenze für nicht durchsetzbar hält und auf eine Steuerung der Gesamtzahl durch die oben erwähnte Sondernutzungsgebühr hofft. Was für ein Chaos!

Immerhin rückt man mittlerweile davon ab, dass es keine Probleme in Hamm mit falsch abgestellten Rollern gäbe. 

Nun werden diese zwar erstmals anerkannt, es fehlt allerdings eine Korrektur im Verfahren zur Abwicklung von diesen Problemen. 

Es bleibt dabei, dass die Stadt sich hier wegduckt und die Bürgerinnen und Bürger allein in die Konfrontation mit der Betreiberfirma schickt. 

Hier muss dringend nachgebessert werden. 

Interessanterweise verlässt sich die Stadt bei der Beurteilung der Situation übrigens auf die Angaben der Betreiberfirma. 

Man stelle sich das mal im Umgang mit Gastronomen vor. Die Stadt würde den Bürgerinnen und Bürgern sagen: “Wenn es zu Ruhestörungen kommt, wendet euch direkt an den Gastronom”. Im Nachgang würde die Stadt dann regelmäßig den Gastronom fragen: “Gab es Probleme?” 

Das Ergebnis eines solchen Verfahrens können wir uns alle vorstellen. 

Ich glaube, das kann nicht das Zukunftsmodell von Verwaltungshandeln sein. 

Und zum Schluss nochmal ein genauerer Blick auf den Anbieter: 

Auch hierzu mussten wir mehrfach nachfragen - Stichwort: Transparenz, Herr Oberbürgermeister! - aber mittlerweile steht fest: 

Der Anbieter zahlt zwar bald eine Sondernutzungsgebühr, seine Gewerbesteuer entrichtet er allerdings in Bochum. Der Kämmerer dort wird sich freuen. 

Meine Damen, meine Herren, 

wir warnen seit Monaten davor, dass man so die Akzeptanz in der Bevölkerung für dieses Mobilitätsangebot verspielt und ich kann das an dieser Stelle nur nochmal wiederholen.

Es muss langfristig eine vernünftige Regelung im Umgang mit den Leih-Rollern in dieser Stadt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger her. Dafür ist die vorliegende Beschlussvorlage ein kleiner und später Schritt in die richtige Richtung. 

Vielen Dank.