1099/19 Anfrage: Bildung und Teilhabe

Anfrage an den Rat
Antrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aus der Expertise „Empirische Befunde zum Bildungs und Teilhabepaket [BuT]: Teilhabequoten im Fokus“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbands geht hervor, dass die Stadt Hamm im Bereich BuT, Leistungsart „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“, eine sehr hohe Teilhabequote erzielt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es sich bei dieser Expertise lediglich um Datenauswertungen im Bereich der 6 bis unter 15 jährigen handelt. Außerdem spiegeln die in der Expertise wiedergegebenen Zahlen nur die „dem Grunde nach bewilligten Anträge sowie festgestellten Leistungsansprüchen“ wieder. Diese sagen aber nichts über die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen aus.
Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:


1. Wieviele Leistungsberechtigten gibt es derzeit in Hamm?
a) Gesamtzahl, Leistungsberechtigten unter 6 Jahren, Leistungsberechtige 6 bis 15 Jahre und Leistungsberechtigten 15 Jahre und älter

2. Wieviele Kinder sind im Besitz einer gültigen YouCard?
a) Auflistung wie oben

3. Wie Hoch waren die jährlichen Ausgaben seit Einführung der YouCard?
a) Zuordnung der einzelnen Bereiche (Ausflüge / Klassenfahrt, Schulbedarfspaket, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung, Mittagsverpflegung, soziale und kulturelle Teilhabe) incl. Fallzahlen und separat Verwaltungskosten?

4.Im Bereich soziale und kulturelle Teilhabe sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, auch höhere Kosten als die pauschal angesetzten 15 Euro/Monat zu übernehmen (SGB II, §28, ABS.7). Wieviele Fälle gab es in Hamm, seit Einführung des BuT, bei denen neben dem Pauschalbetrag von 10 bzw. 15 Euro auch die darüber hinaus anfallenden Gesamtkosten übernommen wurden?

5. Werden die Eltern bzw. jungen Erwachsenen über diese Möglichkeit informiert?

6. Welche Maßstäbe setzen die zuständigen Behörden bei der „nicht Zumutbarkeit“ bei der Bestreitung aus dem Regelbedarf an?

7. Gibt es eine, der Öffentlichkeit zugängliche, Liste über alle Leistungsanbieter die bereits eine Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Soziales, Wohnen und Pflege geschlossen haben?