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DIE LINKE. im Rat der Stadt Hamm

Antrag - Plakatierung zur Landtagswahl Mai 2010

Der Rat möge den Beschluss fassen,

auf das stadtweite Plakatieren durch Parteien und Wählergruppen anlässlich der Landtagswahl im Mai 2010 wird grundsätzlich verzichtet. Das zuständige Amt wird angewiesen, keinerlei
entsprechende Genehmigungen  zu erteilen. Statt dessen wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig
stationäre Stellflächen aufzustellen

Begründung:
In den vergangenen Wahlkämpfen gab es Seitens der Bürgerinnen und Bürger viel Unverständnis
über die Versiegelung des Stadtgebietes mit Wahlplakaten. Die entsprechende Versorgung des
Stadtgebietes mit Stellflächen ( alle zur Wahl antretenden Parteien / Wählergruppen müssen
selbstverständlich berücksichtigt werden ) bietet zudem den Vorteil, dass außerhalb von
Wahlkampfzeiten diese Flächen als Werbeträger vermietet werden können oder aber gemeinnützigen
Trägern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Durch einen dem Antrag entsprechenden
Beschluss  kann auch rechtsradikalen Parteien / Gruppierungen ein entscheidender
Selbstdarstellungsfaktor entzogen werden.

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