0169/21 Weltanschaulich-religiöse Neutralität in öffentlichen Gebäuden

Antrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

immer wieder sorgen religiöse Symbole an den Wänden von öffentlichen Gebäuden für religionspolitische Auseinandersetzungen. Der Grund: Es geht um nichts weniger als um die Frage der Trennung von Kirche und Staat. Weltanschaulich-religiöse Neutralität ist ein verfassungsrechtliches Fundamentalprinzip unseres Staates. Er ist zu unbedingter Neutralität in weltanschaulich-religiöser Hinsicht verpflichtet.  

In den öffentlichen Gebäuden der Stadt Hamm, bspw. den Bürgerämtern, Rathäusern etc., kommen Menschen unterschiedlichster Religionszugehörigkeiten in Kontakt mit der Institution Stadt Hamm. Wir finden, es gilt sicherzustellen, dass sich alle Menschen, die hier leben, zugehörig fühlen können - niemand soll durch die Zurschaustellung religiöser Symbole ausgeschlossen werden. Schlimmer noch, könnte für einige Menschen der Schluss nahe liegen, die Stadt Hamm positioniere sich weltanschaulich-religiös einseitig. Dies gilt es zu verhinden.  

Laut Strukturatlas der Stadt Hamm gehörten 2017 fast 40 Prozent der Menschen in Hamm keiner christlichen Konfession an. Nach den Austrittswellen der vergangenen Jahren könnte dieser Anteil heute noch höher liegen.

Demgegenüber ist es in einer multireligiösen Gesellschaft ausdrücklich zumutbar, dass Menschen unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen sich begegnen und respektieren. Atheisten, Christen, Juden, Muslime – alle müssen akzeptieren, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst einer anderen Religion als der eigenen oder auch keiner Religion angehören. Die Neutralität des Staates wird gerade auch durch diese Vielfalt unter den Beschäftigten im öffentlichen Dienst sichergestellt.     
 
Der Rat der Stadt Hamm möge daher beschließen:  Die Verwaltung wird angewiesen in den öffentlichen Gebäuden der Stadt Hamm, religiöse Symbole, die nicht eindeutig einzelnen Beschäftigten zugeordnet werden können, zu entfernen.   
 
Mit freundlichen Grüßen