Anfrage - Vormundschaften

Ratsfraktion Die Linke
Stellungnahmen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

im Hinblick auf die nunmehr bestehende gesetzliche Regelung, dass pro Amtsvormund im Jugendamt maximal 50 Vormundschaften geführt werden dürfen, bitten wir ergänzend zu unserer Anfrage vom 30.08.2010 um die Beantwortung folgender Fragen:

 

-     Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe müssen die Amtsvormünder jedes minderjährige Kind einmal im Monat besuchen. Sollten im Jugendamt tatsächlich 50 Vormundschaften geführt werden, ist ein monatlicher Besuchskontakt unrealistisch. Wie geht die Verwaltung dann mit der gesetzlichen Vorgabe um?

-     Falls es beabsichtigt ist, einen monatlichen Besuchskontakt zwischen Vormund und minderjährigem Kind zu gewährleisten, wieviele zusätzliche Stellen müssen im Jugendamt geschaffen werden?

-     Sollte die gesetzliche Vorgabe (Besuchskontakte) nicht umgesetzt werden, wer ist haftbar, wenn Minderjährige Schaden nehmen?

-     Da nun im Rahmen der Delegation Vormundschaften durch Mitarbeiter freier Träger geführt werden, in welchen Zeitabständen und in welcher Form müssen die freien Träger die Besuchskontakte nachweisen? Kann die Verwaltung sicherstellen, dass auch dort die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden? Gibt es Vorgaben hinsichtlich der beruflichen Qualifikation der Vormünder?

-     Die Betreuungsvereine unterliegen nicht den gleichen Kontroll- und Genehmigungsverfahren (des Vormundschaftsgerichtes) wie Einzelvormünder. Gab es vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit Gespräche/Kontakte der Verwaltung mit Berufsbetreuern-, bzw. –vormündern?

 

 

MfG

 

                                                                    FdR

Alisan Sengül                                                   Roland Koslowski

- Fraktionsvorsitzender -                                  - Fraktionsgeschäftsführer -