Antrag auf Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe
zur Sitzung des Rates am 17.11.2009
Der Rat möge den Beschluss fassen,
den Beziehern von Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Empfängern von Sozialgeld nach dem SGB II und den HeimbewohnerInnen, die Taschengeld nach dem SGB erhalten, eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 80 Euro für Alleinstehende und 40 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft auszuzahlen.
Begründung:
In den Regelsätzen nach SGB II oder SGB XII ist Weihnachten nicht vorgesehen. Eine Weihnachtsbeihilfe wäre ein Beitrag dazu, dass auch dieser Personenkreis und insbesondere die mitbetroffenen Kinder, die über die finanziellen Mittel nicht verfügen, Weihnachtsgeschenke bekommen können. In anderen Städten wurde in den vergangenen Jahren eine solche Unterstützung aus städtischen Mitteln gewährt. Die Stadt Hamm kann dadurch auch ein deutliches Signal gegen die staatlich verordnete Armut Namens Hartz IV setzen. Die Zahlungen dienen indirekt auch den heimischen Klein- und mittelständischen Unternehmen, sowie dem lokalen Einzelhandel.
Basierend auf dem Antrag der Partei DIE LINKE aus dem Jahr 2008, sowie der daraus resultierenden Berechnung der Verwaltung, dürfte das Gesamtvolumen etwa 1,5 Millionen Euro betragen.
Alişan Şengül
Fraktionsvorsitzender
Marion Josten
Stellv. Fraktionsvorsitzende
Roland Koslowski
Fraktionsgeschäftsführer