Stellungnahme der Verwaltung der Stadt Hamm zur Anfrage Bedarfe für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Stellungnahmen

wir bitten um die Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen hinsichtlich der Umsetzung des Bildungspaketes in der Stadt Hamm:

  1. Wie viele Kinder in der Stadt Hamm haben einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe?
    Aufgeschlüsselt nach:                      

·         SGB II

·         SGB XII

·         Kinderzuschlag

·         Wohngeld

  1. Wie viele Anträge liegen mittlerweile vor?

Aufgeschlüsselt nach:

·         Schulausflüge/Klassenfahrten

·         Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

·         Schülerbeförderung

·         Lernförderung

·         Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

·         Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

·         Gemeinschaftliches Mittagessen

  1. Wie zügig können die Anträge bearbeitet werden?
  1. Was hat die Verwaltung unternommen, um das Bildungs- und Teilhabepaket aktiv bei Eltern, Multiplikatoren aus Schulen, Kinder- Jugendhilfeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbänden, etc. zu bewerben?
  1. Wie wurden die Eltern der Kinder informiert?
  1. Welche bisherigen Leistungen der Stadt/des Landes/des Bundes werden nun durch Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ersetzt, bzw. ergänzt?
  1. Ist das Jobcenter mit mehr Personal ausgestattet worden. Wer trägt die Kosten? Werden die neuen Mitarbeiter/Innen nur für die Bearbeitung des Bildungspakets eingesetzt?
  1. Künftig wird der Bund die Kosten von Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften in stärkerem Umfang übernehmen. Profitiert die Stadt Hamm dadurch?
  1. Dass Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in NRW (MAIS) hat für die Kommunalen Träger eine Arbeitshilfe zum Bildungs- und Teilhabepaket mit Stand vom 28.4.2011 herausgegeben. Werden die dort empfohlenen Vorgehensweisen auch vom Jobcenter der Stadt Hamm angewandt?
  1. Das MAIS hat einen Musterantrag für die Beantragung der Leistungen entwickelt. Dieser Musterantrag ist eine Seite lang (zusätzlich eine Seite Erläuterungen). Warum muss in Hamm jeweils ein zweiseitiger Antrag ausgefüllt werden?
  1. Bei den Anträgen auf

·         Schulausflüge

·         Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (KiZu und WoGe)

·         Schülerbeförderung

·         Lernförderung

·         gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

müssen die Schulen /KITAS die Angaben der Erziehungsberechtigten durch Stempel/Unterschrift bestätigen. Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für Verwaltung bei den Schulen. Hat es im Vorfeld Absprachen mit den Schulen/KITAS etc. gegeben?

  1. Ist vom Jobcenter vorgesehen, zur Bewältigung des Verwaltungsaufwandes Empfänger von ALG 2 einzustellen (z. B. Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung?)
  1. Auf welche Weise und wann sind die Schulen/KITAS informiert worden?
  1. Für die Beantragung von Schülerbeförderung ist im Internet kein Antragsformular zu finden. Bedeutet dies, dass in Hamm kein Kind von dieser Leistung profitiert? Wie wird die Schülerfahrtkostenverordnung in NRW in diesem Zusammenhang in Hamm praktiziert?
  1. Am 31.7.2011 läuft der Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“ aus. Wie viele Kinder haben hieran (Stichtag) teilgenommen?
  1. Gibt es in Hamm KITAS/Schulen, die kein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten? Wenn ja, wie können diese Kinder profitieren?       
  1. Beim Antrag auf Lernförderung wird von den Antragstellern gefordert, dass sie den Anbieter der Lernförderung auf „etwaige Steuer- und Sozialversicherungspflichten“ hinweisen sollen. Was passiert, wenn dies unterbleibt?
  1. Bei der Lernförderung geht es um „wesentliche Lernziele“. Diese erschöpfen sich darin, dass die Versetzung gefährdet ist. Ausdrücklich heißt es in den Ausführungsbestimmungen, dass der Erwerb von guten Noten zum Besuch einer weiterführenden Schule nicht zu den „wesentlichen Lernzielen“ gehört. Vertritt das Jobcenter in Hamm diese Meinung auch?
  1. Mit wie hohen Ausgaben für Bildung und Teilhabe rechnet das Jobcenter für 2011?


 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1) Wie viele Kinder in der Stadt Hamm haben einen gesetzlichen Anspruch auf

Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Die Verwaltung geht von rund 8.200 anspruchsberechtigten Kindern in Hamm aus. Davon leben rund 4.300 Kinder in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, rund 700 Haushalten, denen Kinderzuschlag gewährt wird und rund 3.150 Kindern in Wohngeld-Haushalten. Darüber hinaus haben einige wenige Kinder aus den SGB-XII-Bedarfsgemeinschaften und dem Asylbewerberlesitungsgesetz Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket.

Die zum Stichtag 30.06.2011 vorliegenden Antragszahlen stellt die nachfolgende Tabelle dar.

 

 

Mittags-verpflegung

Lern-förderung

soz. + kult. Teilhabe

Fahrten + Ausflüge

Beförderungs-kosten

Schulbedarf

Gesamt

Anträge JobCenter

863

286

491

697

26

 X1

2.363

Anträge SGB XII, Wohngeld und Kinderzuschlag

235

67

261

264

21

258

1.106

Summe

1.098

353

752

961

47

258

3.469

X1 Die Auszahlung erfolgt für alle SGB II-Kunden zum 01.08. automatisch ohne zusätzliche Antragstellung.

 

Zu 2) Wie zügig können die Anträge bearbeitet werden?

Die Bearbeitung der Atnräge erfolgt zeitnah und so schnell wie möglich, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich jedoch noch keine durchschnittliche Bearbeitungsdauer bemessen. Dies wird frühestens zum Ende dieses Jahres sein, wenn sich die Verwaltungsabläufe entsprechend eingespielt haben.

 

Zu 3 und 4) Was hat die Verwaltung unternommen, um das Bildungs- und Teilhabepaket aktiv bei Eltern, Multiplikatoren aus Schulen, Kinder- Jugendhilfeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbänden, etc. zu bewerben? Wie wurden die Eltern der Kinder informiert?

Die Verwaltung hat zentrale Informationsveranstaltungen für alle Schulen, für alle Kindergärten u. Kindertagesstätte und gemeinsam mit dem Stadtsportbund mit den dort organisierten Sportvereinen durchgeführt. Darüber hinaus hat es verschiedenste Multiplikatorenschulungen gegeben. Diese fanden sowohl in übergreifenden Gremien statt wie auch in einzelnen Institutionen, Kindertagesstätten oder Einrichtungen.

Ergänzend werden alle Eltern im SGB II-Bezug entweder über den Fortzahlungsantrag zur Weiterbewilligung der Leistungen oder den Wohngeldbescheid über die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets informiert. Auch bei Neuanträgen erfolgt eine umfassende Beratung sowohl durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Transferabteilung als auch des Fallmanagements.

Neben den bereits länger vorhandenen Infobroschüren des Bundes hat die Stadt Hamm eine eigene Broschüre „Das Bildungs- und Teilhabepaket in der Stadt Hamm“ aufgelegt, um die Hammer Bürgerinnen und Bürger noch genauer über die Umsetzung in Hamm informieren zu Können. Sie wird zukünftig neben den bekannten Verteilern auch den Fortzahlungsanträgen beigelegt.

 

Zu 5) Welche bisherigen Leistungen der Stadt/des Landes/des Bundes werden nun durch Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ersetzt, bzw. ergänzt?

Zu nennen ist hier im Wesentlichen das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in den Hammer Schulen. Dieses Programm läuft mit Schuljahresende aus. Die Kinder erhalten dann Leistungen aus dem Bildungspaket, sofern die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

 

Zu 6) Ist das Jobcenter mit mehr Personal ausgestattet worden. Wer trägt die Kosten? Werden die neuen Mitarbeiter/Innen nur für die Bearbeitung des Bildungspakets eingesetzt?

Im Sozialamt  wurde sofort nach Inkrafttreten des Bildungs- u. Teilhabepaktes eine Koordinierungsstelle gebildet. Im Sozialamt erfolgt auch die Bearbeitung der Anträge von Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfängern sowie der SGB XII- und AsylbLG-Leistungsempfängern. Die SGB II-Leistungsberechtigten stellen die Anträge bei ihren bereits bekannten Ansprechpartnern im Komm. JobCenter. Auch in den Bürgerämtern können die Anträge gestellt werden.

Insgesamt sollen mindestens 4 Stellen mit der Umsetzung beschäftigt werden. Die Kosten werden vom Bund über die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft übernommen.

 

Zu 7) Künftig wird der Bund die Kosten von Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften in stärkerem Umfang übernehmen. Profitiert die Stadt Hamm dadurch?

Mit der Gesetzesänderung zum 01.04.11 hat der Gesetzgeber die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von 24,5 % auf 35,8% angehoben. Mit der Erhöhung hat die Stadt neben den Verwaltungskosten alle Transferleistungen für das Bildungs- und Teilhabepaket (sowie die hier nicht relevanten Mehrkosten für die Warmwasseraufbereitung von SGB II-Leistungsberechtigten) zu zahlen. Die Transferzahlungen unterliegen zukünftig einer Revisionsklausel. Es ist daher nach jetzigem Kenntnisstand zu erwarten, dass die höheren Einnahmen zukünftig höheren Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber stehen. Für die anspruchsberechtigten Kinder in Hamm stehen bessere Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.

 

Zu 8) Dass Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in NRW (MAIS) hat für die Kommunalen Träger eine Arbeitshilfe zum Bildungs- und Teilhabepaket mit Stand vom 28.4.2011 herausgegeben. Werden die dort empfohlenen Vorgehensweisen auch vom Jobcenter der Stadt Hamm angewandt?

 

Die Arbeitshilfe des Ministeriums gibt oftmals sehr detaillierte Empfehlungen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Die Stadt Hamm hat die dort niedergelegten Regelungen zum überwiegenden Teil übernommen.

 

Zu 9 und 10) Das MAIS hat einen Musterantrag für die Beantragung der Leistungen entwickelt. Dieser Musterantrag ist eine Seite lang(zusätzlich eine Seite Erläuterungen).

Warum muss in Hamm jeweils ein zweiseitiger Antrag ausgefüllt werden?

Bei den Anträgen auf

  • Schulausflüge
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (KiZu und WoGe)
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

müssen die Schulen /KITAS die Angaben der Erziehungsberechtigten durch Stempel/Unterschrift bestätigen. Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für Verwaltung bei den Schulen. Hat es im Vorfeld Absprachen mit den Schulen/KITAS etc. gegeben?

Bereits im April wurden die ersten Anträge durch die Verwaltung entwickelt. Die Entscheidung, einzelne Anträge für die Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepakets zu nutzen, dient einer Beschleunigung des gesamten Antrags- und Bewilligungsverfahrens. Ein gemeinsamer Antrag für alles hat zur Folge, dass in fast allen Fällen Rückfragen an die Antragsteller gestellt werden müssen. Mit den einzelnen Anträgen pro Baustein und den dann klaren Vorgaben kann man dies in den meisten Fällen vermeiden. Das Verfahren ist durch Informationsveranstaltungen mit den Schulen und Kindertagesstätten und den Vereinen abgestimmt.

 

Zu 11) Ist vom Jobcenter vorgesehen, zur Bewältigung des Verwaltungsaufwandes Empfänger von ALG 2 einzustellen (z. B. Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung?)

Nein

 

Zu 12) Auf welche Weise und wann sind die Schulen/KITAS informiert worden?

Die Schulen und Kindertagesstätten sind zu Beginn zunächst schriftlich über die Grundzüge des Bildungspakets informiert worden. Anschließend sind Informationsveranstaltungen durchgeführt worden, zu denen alle Schulleiter/KITA-Leitungen eingeladen worden. Des Weiteren stehen die Mitarbeiterinnen der im Sozialamt eingerichteten Koordinierungsstelle für Fragen zur Verfügung. Über entsprechende Mail-Verteiler und Newsletter kann gewährleistet werden, dass die Schulen/KITA`s zeitnah über Änderungen informiert werden.

 

Zu 13) Für die Beantragung von Schülerbeförderung ist im Internet kein Antragsformular zu finden. Bedeutet dies, dass in Hamm kein Kind von dieser Leistung profitiert? Wie wird die Schülerfahrtkostenverordnung in NRW in diesem Zusammenhang in Hamm praktiziert?

 

Nach der Arbeitshilfe des Landes geht die Schülerfahrkostenverordnung den Leistungen aus dem Bildungspaket vor. In Abstimmung mit dem Schulamt werden Schülerinnen und Schüler, deren Anträge dort abgelehnt werden, auf die Möglichkeiten aus dem Bildungspaket hingewiesen und die Fälle werden zwischen den Ämtern abgestimmt. Nach jetzigem Kenntnisstand geht die Verwaltung allerdings nur von Einzelfällen aus. Ein passgenauer Antrag soll nach Abstimmung dieser Fälle für das neue Schuljahr 2011/2012 veröffentlicht werden.

 

Zu 14) Am 31.7.2011 läuft der Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“ aus. Wieviele Kinder haben hieran (Stichtag) teilgenommen?

Für das Schuljahr 2010/2011 wurden insgesamt für die Stadt Hamm 1.270 Plätze beantragt und genehmigt.

 

Zu 15) Gibt es in Hamm KITAS/Schulen, die kein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten? Wenn ja, wie können diese Kinder profitieren?

 

Neben den Berufskollegs bieten nur vereinzelt weiterführende Schulen kein gemeinsames Mittagessen an. Über das Bildungspaket können nur die schulischen Angebote unter Berücksichtigung eines Eigenanteils finanziert werden. Soweit kein Angebot an einer Schule vorhanden ist, können auch keine Leistungen erstattet werden.

Zu 16) Beim Antrag auf Lernförderung wird von den Antragstellern gefordert, dass sie den Anbieter der Lernförderung auf „etwaige Steuer- und Sozialversicherungspflichten“ hinweisen sollen. Was passiert, wenn dies unterbleibt?

 

Den Antragstellern entstehen durch die Hinweise auf die Steuerpflichten des Anbieters keinerlei Nachteile. Die Personen und Institutionen, die Nachhilfe erteilen, sind wie jeder andere Bürger verpflichtet, Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen und werden hierzu aufgefordert.

 

Zu 17) Bei der Lernförderung geht es um „wesentliche Lernziele“. Diese erschöpfen sich darin, dass die Versetzung gefährdet ist. Ausdrücklich heißt es in den Ausführungsbestimmungen, dass der Erwerb von guten Noten zum Besuch einer weiterführenden Schule nicht zu den „wesentlichen Lernzielen“ gehört. Vertritt das Jobcenter in Hamm diese Meinung auch?

 

Mit der Arbeitshilfe stellt das Ministerium als wesentliches Kriterium auf die Versetzungsgefährdung ab. Nur für diesen Teil können Leistungen aus dem Bildungspaket gewährt werden.   Darüber hinaus gilt die Vorausetzung, dass es sich um außerschulisches und zusätzliches Angebot handeln muss. Es ist nicht vorgesehen, dass schulische Angebote mit dem Bildungspaket ersetzt werden sollen. Die Stadt Hamm übernimmt daher die Empfehlungen der Arbeitshilfe des MAIS NRW.

 

Zu 18) Mit wie hohen Ausgaben für Bildung und Teilhabe rechnet das Jobcenter für 2011?

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Prognose noch nicht möglich. Das Gesetz ist erst seit 3 Monaten in Kraft. Wie auch aus der Presse zu entnehmen war, entwickelte sich die Antragszahlen anfangs nur schleppend. Hinzu kommt, dass nach dem Ende des Landesprogramms zur Mittagsverpflegung in Schulen noch nicht kalkuliert werden kann, welche Fallzahlen und welche Kosten genau auf die Kommune zukommen.

<media 27743 - download>Die Anfrage als pdf</media>